Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr unterliegen einer besonderen Impfpflicht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht mit einem am Montag veröffentlichten Beschluss bestätigt und damit den Fall eines Hauptfeldwebels entschieden, der sich geweigert hatte, eine Basisimpfung mitzumachen. Bald könnten die Grundsätze auch für die neuen Corona-Impfstoffe gelten.
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